Die Hilfsfrist der Feuerwehr bezeichnet die maximale Zeitspanne, die vergehen darf, bis ein Löschfahrzeug nach der Alarmierung am Einsatzort eintrifft, um wirksame Hilfe zu leisten. In Hessen ist die Hilfsfrist gesetzlich auf 10 Minuten nach der Alarmierung festgelegt, wobei diese Eintreffzeit in 95% der Fälle erreicht werden muss. en.
Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.
Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – § 3 Aufgaben der Gemeinden, Abs. 2
Die Hilfsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Feuerwehren, um sicherzustellen, dass ausreichend Personal und Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Sie ist ein wichtiger Indikator für die Qualität und Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehren. Die Hilfsfrist ist allerdings nicht immer gleich für alle Einsatzbereiche, sondern kann je nach Einsatzart und -ort variieren.