Wer einen Unfall beobachtet, filmt oder fotografiert statt zu helfen, gilt laut Gesetz als Gaffer. Gaffern droht je nach Situation und Tatbestand bis zu 1000 Euro Bußgeld – oder sogar eine Freiheitsstrafe.

„Gaffen“ ist ein negativ besetzter Begriff für „zusehen“ oder „beobachten“. Das Verkehrsrecht wertet diejenigen als Gaffer, die an einem Unfallort lediglich das Geschehen verfolgen, filmen oder fotografieren – anstatt den Opfern zu helfen, wenn noch keine Einsatzkräfte vor Ort sind. Auch Schaulustige, die an einem Unfall besonders langsam vorbeifahren und so den Verkehr oder Einsatzkräfte behindern, gelten als Gaffer.

Es klingt unglaublich, was eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen beweist: Bei ca. 75 Prozent aller Verkehrsunfälle behindern Zuschauer die Rettungs- und Aufräumarbeiten.