Die neue Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) ist am 1. November 2026 in Hessen in Kraft getreten. Die überarbeitete Fassung mit Stand April 2026 ersetzt die bisherige Ausgabe vom September 2006. Sie beschreibt die grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz und bildet die Grundlage für die entsprechenden Ausbildungsinhalte.

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat die Einführung mit Erlass vom 22. September 2026 festgelegt. Die Neufassung berücksichtigt die aktuellen Anforderungen an die grundlegenden Feuerwehrtätigkeiten.

Videos ergänzen die Ausbildung

Eine Neuerung sind die integrierten QR-Codes. Über sie lassen sich Videos zu einzelnen Tätigkeiten direkt aufrufen. Die nach Kapiteln geordneten Inhalte veranschaulichen Handgriffe und Abläufe und unterstützen Ausbildende dabei, diese praxisnah zu vermitteln.

Für Einsatzkräfte und Ausbildende bietet die Einführung Anlass, sich mit der neuen Fassung vertraut zu machen und die Inhalte in den Ausbildungs- und Übungsdienst aufzunehmen.

Die Hessische Landesfeuerwehrschule stellt weitere Informationen sowie den Zugang zur neuen Dienstvorschrift bereit: