Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) schreibt vor, wann ein Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig ist. Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz ergeben sich aus der örtlichen Feuerwehrgebührensatzung.

Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr werden weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert.

Bei Feuerwehreinsätzen, die für sonstige Hilfe- oder Dienstleistungen erfolgen, trägt der Verursacher die Kosten, darüber hinaus z. B. wer Brandsicherheitsdienste der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.

Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl ich Vereinsmitglied bei der Feuerwehr bin?

Bei der Freiwilligen Feuerwehr, bestehend aus der Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr, Kinderfeuerwehr und Ehren- und Altersabteilung, handelt es sich als Teil der Stadtverwaltung um eine kommunale öffentlich-rechtliche Einrichtung mit freiwilligen Mitgliedern. Im Gegensatz dazu ist der Feuerwehrverein ein eingetragener Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens.

Die Abrechnung von Einsätzen ist demnach vom Verein unabhängig. Das eingenommene Geld bei Einsätzen der Hattersheimer Feuerwehren über die Gebührensatzung fließt nicht direkt an die Feuerwehr, sondern in der Stadtverwaltung in die Kostenstelle Brand- und Bevölkerungsschutz. Dies wird unter anderem zur Deckung von Ausgaben wie Bekleidung, Ausrüstung, Fahrzeuganschaffungen und Verdienstausfällen an die Arbeitgeber der Aktiven verwendet.

Die zusätzliche Finanzierung, beispielsweise für erweiterte Ausrüstung, erfolgt über den Feuerwehrverein. Die erweiterte Ausrüstung über die städtische Mindestausstattung hinaus steigert die Effektivität in Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung, was letztendlich der Bevölkerung im Einsatzfall zu Gute kommt.