euerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich finden zu können. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten.

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.

Wir empfehlen Ihnen daher:

Deshalb: Prüfen Sie auch zu Ihrer eigenen Sicherh