Bei nahezu allen Schadenereignissen gibt es neben den verletzten Betroffenen auch solche, die zwar keiner medizinischen Hilfe bedürfen, aber betreut werden müssen. Für den Betreuungseinsatz auf örtlicher Ebene wurden mit der ortsfesten Betreuungsstelle (BtSt 25), dem Betreuungsplatz 50 (BtP 50) und dem Betreuungsplatz 500 (BtP 500) ein landeeinheitliches Konzept in Hessen entwickelt, dass betroffene Personen betreuen und versorgen kann.

Wenn eine Evakuierung der Bevölkerung beispielsweise bei Flächenlagen (z. B. Hochwasser, Sturm) oder bei Ausfall sog. „Kritischer Infrastrukturen“ mit erheblichen Auswirkungen auf gesellschaftliche, soziale oder medizinische Strukturen notwendig sein, können die Menschen zwischen 12 und 72 Stunden in einer Betreuungsstelle oder einem Betreuungsplatz untergebracht, betreut und versorgt werden.