Vorraussetzungen zur Ausbildung zum Höhenretter
Für die Ausbildung zum Höhenretter müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Abgeschlossene Truppführerausbildung
- Abgeschlossener Atemschutzgeräteträgerlehrgang
- G 26/3
- G 41 (Höhentauglichkeit)
- Erfüllung der Voraussetzungen des MTK
- Lehrgangsvergabe erfolgt nur über den MTK
Vorschlag für die Ausbildungsrichtlinien / Voraussetzungen zur Entsendung an die BKS (Brandschutz und Katastrophenschutzschule in Heyrothberge) :
Interessenten müssen an der theoretischen und praktischen Ausbildung regelmäßig Teilnehmen. In den theoretischen Ausbildungsabschnitten werden die Teilnehmer mit den Grundlagen der Höhenrettung vertraut gemacht und auf den Lehrgang an der BKS vorbereitet. In der Praxis nehmen sie unter Anleitung ausgebildeter Kameraden am normalen Übungsbetrieb teil. Hierbei wird auch die Tauglichkeit zur Teilnahme am Grundlehrgang „Höhenrettung“ überprüft. Diese Tauglichkeitsüberprüfung wird auch die körperliche und physische Belastbarkeit der Kameraden einschließen.
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