Truppmann II - Truppführerlehrgang
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Lehrgangsart:
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Truppführer - Lehrgang (Truppmann II) nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 2.2
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Teilnehmer:
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Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll
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Teilnehmerzahl:
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maximal 30
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Dauer:
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mindestens 35 Stunden
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Teilnahmevoraus- setzung:
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Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
- die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.1 und 2.1.2 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang und 80 Stunden Standortausbildung),
- mindestens 12 Monate den Grundausbildungslehrgang abgeschlossen haben.
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Lehrgangsziel:
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Ziel ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel.
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Themenübersicht:
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- Rechtsgrundlagen
- Brennen und Löschen
- Fahrzeugkunde
- Verhalten bei Gefahr
- Löscheinsatz
- Technische Hilfeleistung
- ABC-Gefahrstoffe
- Brandsicherheitsdienst ; etc
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Lehrgangstage:
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Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.
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Unterrichtsbeginn
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Unterrichtsende
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Samstag
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08.00 Uhr
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16.50 Uhr
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Sonntag
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08.00 Uhr
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12.30 Uhr
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Hinweis:
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Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen, inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine mit Tragebeutel. Für Umkleideräume ist gesorgt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
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Lehrgangsort:
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Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim)
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