Truppmann I - Grundlehrgang
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Lehrgangsart:
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Grundlehrgang (Truppmann I) nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 2.1
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Teilnehmer:
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Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
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Teilnehmerzahl:
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maximal 36
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Dauer:
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mindestens 70 Stunden
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Teilnahmevoraus- setzung:
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Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
- für den Einsatzdienst geeignet sein (nach HBKG §10, Abs. 2 und 5,
- mindestens ein Jahr in der Feuerwehr aktiv tätig sein, oder die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr mit Erfolg bestanden haben.
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Lehrgangsziel:
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Ziel ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unter Anleitung.
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Themenübersicht:
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Rechtsgrundlagen; Brennen und Löschen; Fahrzeugkunde; Gerätekunde; Rettung; Lebensrettende Sofortmaßnahmen; Löscheinsatz; Technische Hilfeleistung; Verhalten bei Gefahr; KatS; etc.
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Lehrgangstage:
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Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.
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Unterrichtsbeginn
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Unterrichtsende
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Samstag
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08.00 Uhr
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16.50 Uhr
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Sonntag
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08.00 Uhr
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12.30 Uhr
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Hinweis:
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Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine im Tragebeutel. Für Umkleideräume ist gesorgt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
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Lehrgangsort:
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Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).
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