Sprechfunkberechtigungs-Lehrgang
|
|
Lehrgangsart:
|
nach FwDV 2, Ziffer 3.1
|
|
Teilnehmer:
|
Alle Angehörigen der nichtpolizeilichen BOS. Bevorzugt berücksichtigt werden die Anmeldungen der Freiwilligen Feuerwehren des Main Taunus Kreises. Freie Lehrgangsplätze können an Angehörige anderer BOS gegen Kostenbeteiligung vergeben werden.
|
|
Teilnehmerzahl:
|
maximal 20
|
|
Dauer:
|
mindestens 27 Stunden (nach Landesrecht)
|
|
Teilnahmevoraus- setzung:
|
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
- die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.1 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang) oder die Grundausbildung des jeweiligen Fachdienstes,
- Förmliche Verpflichtungserklärung nach Verpflichtungsgesetz §1 Abs. 1 bis 3 vom 2. März 1974 in der jeweils geltenden Fassung
|
|
Lehrgangsziel:
|
Ziel ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
|
|
Themenübersicht:
|
- Rechtsgrundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Sprechfunkbetrieb
- Kartenkunde
|
|
Lehrgangstage:
|
Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.
|
|
|
Unterrichtsbeginn
|
Unterrichtsende
|
|
Samstag
|
08.00 Uhr
|
ca. 16.30 Uhr
|
|
Sonntag
|
08.00 Uhr
|
ca. 12.30 Uhr
|
|
Hinweis:
|
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Tragbare Funkgeräte (FuG 10 bzw. 11b) bitten wir mitzubringen.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
|
|
Lehrgangsort:
|
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim)
|