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Referat 02 - Brandschutzaufsicht, Hauptberufliche Kräfte und Technik

 

 

 

Brandschutzaufsicht

 

In Vertretung des Kreisbrandinspektors und auf Anforderung der Zentralen Leitstelle waren auch im Berichtsjahr 2009 auf dem Gebiet der Brandschutzaufsicht Einsatztätigkeiten wahrzunehmen.

Zusätzlich wurden Termine wahrgenommen bei Tagungen des Brandschutzaufsichtsdienstes und des Landesfeuerwehrverbandes Hessen.

 

Hauptberufliche Kräfte

 

Die Zahl der Hauptberuflichen Kräfte ist konstant geblieben. Allerdings haben sich für die derzeit im Dienst befindlichen Feuerwehrleute, die „Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst“ waren,  durch die Veränderungen des Tarifvertrages weg vom BAT und hin zum TVÖD schwerwiegende Veränderungen ergeben. Das HBKG sieht weiterhin vor, dass man Mitglied in der Einsatzabteilung einer Feuerwehr nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres sein kann (auf eigenen Antrag bis 62, künftig bis 65). Der TVÖD kennt aber keine klaren Regelungen darüber, ob das Pensionsalter von „Bediensteten im Feuerwehrdienst“ mit 60, 62, 63 oder gar 65 Jahren erreicht ist. Will man die Regelungen von HBKG und TVÖD in Einklang bringen ergibt sich nun, dass die Feuerwehrbediensteten bis 65 Jahre auf eigenen Antrag eine Einsatztätigkeit durchführen dürfen.

Es gibt auch Ansichten, dass die hauptberufliche Tätigkeit in der Kommune nichts mit der ehrenamtlichen Abteilung, die das HBKG beschreibt, zu tun hat und deshalb eine Beschäftigung im Feuerwehrdienst grundsätzlich bis zum 65. Lebensjahr möglich ist. Zur Zeit ist zwischen 60 und 65 alles möglich und es gibt keine einheitliche Regelung.

 

 

Technik

 

In Einzelfällen wurden neu beschaffte Fahrzeuge aller Feuerwehren des Kreises vor Ort beim Aufbauhersteller durch den Prüfdienst abgenommen und der entsprechende Schriftverkehr mit dem Kreisbrandinspektor bzw. dem Referat Technik abgewickelt. Die Abnahmeberichte des Prüfdienstes wurden archiviert und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

 

 

Wolfgang Reinhardt

Stellv. Kreisbrandinspektor