Motorkettensägen-Lehrgang
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Lehrgangsart:
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Motorkettensägelehrgang nach UVV Forst und GUV-I 8624, Modul 1 bis 4.
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Teilnehmer:
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Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
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Teilnehmeranzahl:
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maximal: 12
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Dauer:
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mindestens 17 Stunden
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Teilnahmevoraussetzung:
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Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
- die Truppführerausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.2 erfolgreich abgeschlossen haben (Truppführerlehrgang),
- mindestens 18 Jahre alt sein.
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Lehrgangsziel:
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Ziel ist die Befähigung zum Führen einer Motorkettensäge im Feuerwehreinsatz (außer von Arbeitskörben, Hubarbeitsbühnen und Drehleitern).
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Themenübersicht:
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Rechtsgrundlagen; UVV; Schutzausrüstung; Handhabung der Motorkettensäge; Schnitttechniken; Fällen; etc.
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Lehrgangstage:
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Die Lehrgangstage sind ein Freitag und zwei Samstage. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Samstag.
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Unterrichtsbeginn
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Unterrichtsende
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Freitag
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18:00 Uhr
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ca. 21:30 Uhr
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Samstag
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08:00 Uhr
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ca. 17:00 Uhr
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Hinweis:
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Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre persönliche Schutzausrüstung für Motorkettensägen mitzubringen (Schnittschutzhose; Schutzkleidung; Handschuhe; Sicherheitsschuhwerk; Helm; Gehörschutz). Für die praktische Ausbildung sollte eine Motorkettensäge mitgebracht werden. Nach Wetterlage ist Wetterschutzkleidung nötig. Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
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Lehrgangsort:
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Ausbildungsort (für den theoretischen Teil) ist das Feuerwehrhaus in Hofheim-Wildsachsen, In der Hohl 3
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