Maschinisten-Lehrgang
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Lehrgangsart:
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Maschinisten - Lehrgang nach Feuerwehrdienst-vorschrift 2 Ziffer 3.3
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Teilnehmer:
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Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
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Teilnehmer:
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maximal 25
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Dauer:
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mindestens 35 Stunden
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Teilnahme- voraussetzung:
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Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
die Truppmannausbildung gemäß FwDV 2, Ziffer 2.1.2 erfolgreich abgeschlossen haben
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Lehrgangsziel:
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Ziel ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
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Themenübersicht:
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- Rechtsgrundlagen
- Aufgabenbereiche
- Löschfahrzeuge
- Feuerlöschkreiselpumpen
- Wasserförderung
- Motorenkunde
- Kraftbetriebene und sonstige Geräte; etc
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Lehrgangstage:
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Die Lehrgangstage sind Freitag (zwei Mal), Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Samstag.
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Unterrichtsbeginn
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Unterrichtsende
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Freitag
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18.00 Uhr
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21.50 Uhr
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Samstag
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08.00 Uhr
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17.00 Uhr
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Sonntag
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08.00 Uhr
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12.00 Uhr
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Hinweis:
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Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen. Für Umkleideräume ist gesorgt.
Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.
Der Termin für den zweiten Freitagsunterricht wird zum Lehrgangsbeginn bekanntgegeben.
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Lehrgangsort:
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Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim)
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