Ref. 01 - Brandschutzaufsicht
Brandschutzaufsicht
Alle Termine auf Kreis-, Regierungspräsidiums- und Landesebene, die den Bereich Brandschutzaufsicht betrafen, wurden vom Kreisbrandinspektor oder seinem Stellvertreter wahrgenommen.
Des Weiteren wurden im Rahmen der Brandschutzaufsicht verschiedene Städte und Gemeinden bzw. deren Feuerwehren beraten und unterstützt. Insbesondere wurde – wie jedes Jahr - zu zahlreichen Zuschussanträgen für Feuerwehrhäuser, Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrausrüstung schriftlich Stellung genommen und bei Bedarf Gespräche mit den Gemeinden und den übergeordneten Behörden geführt.
Im Rahmen der Betreuung der Feuerwehren des Main-Taunus-Kreises wurden, soweit dies die Zeit erlaubte, die zahlreichen Termine der jeweiligen Feuerwehren und Jugendfeuerwehren durch den Kreisbrandinspektor, seinen Stellvertreter oder einen Kreisbrandmeister wahrgenommen, um einen Überblick über Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren des Main-Taunus-Kreises zu erhalten.
Leider bleibt hierfür immer wenig bzw. oft gar keine Zeit. Der Zeitaufwand für Problemlösungen innerhalb der Verwaltung steigt ständig. Zeit für wichtige, zukunftsorientierte Planungen kann nur aufgewandt werden, wenn andere ebenso wichtige Aufgaben vernachlässigt werden oder es dann im „Alltagsgeschäft“ klemmt.
Zur Koordinierung und Optimierung der Zusammenarbeit der Feuerwehren des Main-Taunus-Kreis und zur Information der Führungskräfte wurden im Jahr 2003 sechs Verbandsausschusssitzungen und zwei Wehrführerseminare durchgeführt.
An dieser Stelle darf ich allen die an unserer Brandschutzsache mitarbeiten, insbesondere den Feuerwehren des Kreises und meinen Mitarbeitern im Amt für Brandschutz und Rettungswesen für die gute und kooperative Zusammenarbeit danken.
Hofheim am Taunus, im April 2004
Joachim Dreier Kreisbrandinspektor und Verbandsvorsitzender
|