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Atemschutzgeräteträgerlehrgang I und II
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Lehrgangsart:
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nach FwDV 2, Ziffer 3.2 und FwDV 7.
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Teilnehmer:
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Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
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Teilnehmeranzahl:
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max. 25
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Dauer:
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mindestens 31 Stunden (nach Landesrecht)
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Teilnahme- voraussetzung:
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Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
- die Truppmannausbildung gem. FwDV 2, Ziffer 2.1.1 erfolgreich abgeschlossen haben (Grundausbildungslehrgang),
- eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26.3 haben, deren Untersuchungstermin nicht länger als 12 Monate zurück liegt,
- die Anforderungen an Atemschutzgeräteträger gem. FwDV 7, § 3 erfüllen (mit Ausnahme der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, der Fortbildung und den Wiederholungsübungen).
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Lehrgangsziel:
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Ziel ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz (Filter und Pressluftatmer) und unter CSA.
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Themenübersicht:
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- Rechtsgrundlagen
- Grundlagen der Atmung
- Atemgifte
- Atemschutzeinsatzgrundsätze
- Atemschutzgeräteeinsatz; etc.
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Lehrgangstage:
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Die Lehrgangstage sind Freitag, Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Freitag und endet an einem Sonntag.
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Unterrichtsbeginn
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Unterrichtsende
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Freitag
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18:00 Uhr
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ca. 21:30 Uhr
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Samstag
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08:00 Uhr
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ca. 16:30 Uhr
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Sonntag
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08:00 Uhr
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ca. 12:30 Uhr
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Hinweis:
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Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine im Tragebeutel (Flammschutzkleidung für Praxis Pressluftatmer, normale Schutzkleidung für Praxis CSA). Für Umkleideräume ist gesorgt. Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen. Weiterhin sind Wasch- und Duschsachen, Wechselkleidung, eigene Atemschutzmaske, Flamschutzhaube und ein Atemschutzgerät (Pressluftatmer) mitzubringen.
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Lehrgangsort:
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Kreisausbildungszentrum im Hochheim / Main, Massenheimer Landstraße 2 (Feuerwehr Hochheim / Main)
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