Absturzsicherungslehrgang
|
|
Lehrgangsart:
|
Absturzsicherungslehrgang nach FwDV 1/2, Kapitel 14 und 15
|
|
Teilnehmer:
|
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.
|
|
Teilnehmeranzahl:
|
maximal 16
|
|
Dauer:
|
mindestens 24 Stunden (nach GUV)
|
|
Teilnahmevoraussetzung:
|
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:
die Truppführerausbildung gem. FwDV 2, Ziffer 2.2 erfolgreich abgeschlossen haben (Truppführerlehrgang),
eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G 26.3 haben.
|
|
Lehrgangsziel:
|
Ziel ist die Befähigung zum Sichern von Personen im absturzgefährdeten Bereichen sowie zum gesichertem Vorstieg.
|
|
Themenübersicht:
|
Rechtsgrundlagen; Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz; Befestigungspunkte; Knotenkunde; Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen; Selbstrettung; etc.
|
|
Lehrgangstage:
|
Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Sonntag.
|
|
|
Unterrichtsbeginn
|
Unterrichtsende
|
|
Samstag
|
08:00 Uhr
|
ca. 16:45 Uhr
|
|
Sonntag
|
08:00 Uhr
|
ca. 12:35 Uhr
|
|
Hinweis:
|
Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt. Für Umkleideräume ist gesorgt. Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen. Soweit vorhanden, sind die Getätesets "Absturzsicherung" mitzubringen.
|
|
Lehrgangsort:
|
Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim)
|