Die Geschichte des KFV Main-Taunus

 

Der Beginn

Das Feuerlöschwesen hatte im 19. Jahrhundert aus der Bürgerinitiative der Turnerverbände zu einem organisierten Status gefunden, der weitgehend auf freiwilliger Basis beruhte. Schon im Jahre 1862 erschienen „Feuerlösch-Regeln für Jedermann“ im Format unserer heutigen „roten Hefte“. In diesem Büchlein werden alle Aspekte des Feuerlöschwesens ausführlich behandelt; auch die Organisation örtlicher Feuerwehren, nachbarschaftliche Hilfe bei Einsatz und Ausbildung sowie Einsatz-Methoden werden hier ausführlich dargestellt. In einem kurzen Abschlusskapitel zur Geschichte des Feuerlöschwesens heißt es:

„Das eigentliche Vaterland der Feuerwehren, namentlich der freiwilligen, ist Deutschland geworden. Württemberg hat derzeit 96 (darunter 21 Dorffeuerwehren), … Freiwillige Lösch- und Rettungsvereine finden sich in größeren Städten bis an die Gestade der Ost- und Nordsee. …“

So wurde es für den Staat allmählich wichtig, sich regulierend einzumischen. Natürlich hing auch dies wieder mit Geld zusammen, nämlich mit den Aufwandsentschädigungen, die die öffentliche Hand an die im Feuerwehrwesen tätigen Führungskräfte zu zahlen willig war, um sich damit auch Einfluss auf die Durchführung des Feuerwehr-Dienstes zu sichern.

Aus diesem Grunde wurde im Jahre 1898 ein Erlass veröffentlicht, dessen Inhalt uns in einer Beschlussvorlage für den damaligen Kreistag aus dem Jahre 1900 vorliegt. Hier der Text:

„Seiten des Herrn Ministers des Innern erging im Jahre 1898 ein allgemeiner Erlass, welcher die im öffentlichen Interesse gebotene durchgreifendere Ausbildung des Feuerwehrwesens im gesamten Staatsgebiete zum Ziele hatte. Um die Organisation des Feuerwehrwesens mit Erfolg durchzuführen, bezeichnete der Erlass es als unerlässig, dass geeignete Einrichtungen geschaffen würden, durch welche eine sachgemäße und sachverständige technische Kontrole und Beaufsichtigung der Feuerwehren gewährleistet würde, da eine solche von Seiten der Polizeibehörden wegen mangelnder Fachkenntnisse nicht immer in genügendem Maasse bewirkt werden könne.

Zwar sind seitens der Königlichen Regierung zu Wiesbaden mit Zustimmung des Herrn Landes- Direktors zur Mitwirkung bei der Einrichtung und der Beaufsichtigung des Feuerlöschwesens für den Regierungs- Bezirk zwei Feuerlöschinspektoren bestellt worden.

Nach den gemachten Erfahrungen sind diese jedoch nicht ausreichend, um eine ordnungsmässige Einrichtung des Feueröschwesens in den einzelnen Gemeinden sicher zu stellen. Der Landrath soll dem Löschwesen eingehende Fürsorge zuwenden, die Abhaltung der Uebungen, namentlich der Pflichtfeuerwehren im Auge behalten und für eine häufige Kontrole der Feuerlöschgeräthschaften Sorge tragen. Dies ist dem Landrathe jedoch ohne eine besondere, ihm stets zur Verfügung stehende technische Hilfskraft nicht möglich, da der Feuerlöschinspektor, dessen Bezirk mehrere Kreise umfasst, vom Landrathe nicht ständig in Anspruch genommen werden kann.

Zur Durchführung der ihm auf dem Gebiete des Löschwesens obliegenden Pflichten erscheint es daher erforderlich, dem Landrathe, wie dies auch anderwärts bereits geschehen, einen Kreisbrandmeister beizugeben.

Der Kreisbrandmeister soll auf Grund von Aufträgen des Landrathes Revisionen vornehmen und je nach Bedarf auch Uebungen von Feuerwehren, gegebenenfalles auch gemeinschaftliche Uebungen mehrerer Wehren abhalten. Die Bestellung des Kreis-brandmeisters erfolgt widerruflich durch den Landrath. Die Entschädigung erfolgt aus Kreismitteln. Der Kreisausschuss schlägt vor, dem angestellten Kreisbrandmeister für Auslagen und Zeitversäumnis eine Entschädigung von 10 Mk. F ür einen ganzen und 6 Mk. für einen halben Tag zu bewilligen; es wird sich denn voraussichtlich die angesetzte Summe ergeben.
Höchst a. M., den 12. März 1900“

Diese Abschrift zeigt, dass es darum ging, die Feuerwehren nicht sich selbst zu überlassen, sondern eine gewisse staatliche Kontrolle einzuführen, die durch Entschädigungen versüßt werden sollte. Mit dieser Beschlussvorlage, Entschädigungen für einen zu bestellenden Kreisbrandinspektor zu bewilligen, beginnt in Höchst die Geschichte der Kreisbrandinspektoren.

Allerdings dauerte es noch ein Weilchen, bis die Geschichte unserer Kreisbrandinspektoren beginnen kann. Dazu bedurfte es erst der Bildung eines neuen Landkreises. Dies geschah im Jahre 1928.

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Der Kreisfeuerwehrverband Main-Taunus im “Dritten Reich”

Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wirkte sich auch auf den Kreisfeuerwehrverband Main-Taunus aus. Mit der „neuen Zeit“ kamen viele Veränderungen, rechtliche wie personelle.

Am 15. Dezember 1933 wurde das „Preußische Feuerschutzgesetz“ erlassen, durch das die Stellung der Feuerwehr im öffentlichen Leben neu geregelt wurde. Freiwillige Feuerwehren bezeichnete man im Gesetz als „Polizeiexekutive besonderer Art“ und unterstellte sie den Ortspolizeiverwaltern. Aufgrund der neu eingeführten Altersgrenze von 60 Jahren und der Überprüfung der politischen Einstellung schieden viele Führungskräfte zwangsweise aus dem aktiven Dienst aus.

An allen Kundgebungen und Aufmärschen mussten die Freiwilligen Feuerwehren in Uniform geschlossen teilnehmen. Fußexerzieren und Marschübung wurde in den Ausbildungsplan aufgenommen.

Die Kassen der Feuerwehrvereine wurden durch Revisoren geprüft, die vom Gemeindepolizeiverwalter ernannt worden waren.

Der neue Führer. – man merkt die „neue Zeit“: aus dem Kreisbrandmeister wurde ein Kreisfeuerwehrführer – hieß Heinrich Schmitt. Er war bis dahin Kreisverbandsvorsitzender und Stellvertreter des Kreisbrandmeisters Peter Ehry gewesen. Er kam aus der Freiwilligen Feuerwehr Eschborn, deren Kommandant er war.

Aus einem Schreiben der Aufsichtsbehörde vom 18.06.1934 geht hervor, dass ein „Kreisfeuerwehr-Führungsrat“ gebildet wurde, dem außer dem Kreisfeuerwehrführer Schmitt der Zimmermannsmeister Mohr aus Flörsheim, der Fabrikant Sturm aus Niederreifenberg sowie der Mechanikermeister Messer aus Hofheim angehörten.

Interessant erscheint aus heutiger Sicht, welche Anforderungen damals an einen Feuerwehrführer gestellt wurden:

„…Als Kreisfeuerwehrführer sind …nur solche Personen zu ernennen, die zweifellos Führereigenschaften besitzen, wenigstens drei Jahre als Führer im Feuerlöschwesen tätig sind, keinerlei Vorstrafen aufzuweisen haben, im Sinne des nationalsozialistischen Staates als zuverlässig anzusehen sind und das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben. „

Der Regierungspräsident in Wiesbaden geht jedoch im nächsten Absatz über die Forderungen des „Gesetzes über das Feuerlöschwesen“ vom 05.01.1934 hinaus, indem er fordert:

„Daneben wird die Teilnahme an einem besonderen Ausbildungslehrgang ….zwar weder im Gesetz noch in den Durchführungsbestimmungen gefordert, von mir aber in Anbetracht der großen Bedeutung, die dem Feuerlöschwesen in Zukunft beizulegen ist, und im Hinblick auf die besonderen Aufgaben …für notwendig gehalten. Ich ersuche deshalb ergebenst, … die Ernennung von Kreisfeuerwehrführern von dem Nachweis der Teilnahme an einem mindestens vierwöchentlichen Ausbildungslehrgang bei der Reichsfeuerwehrschule abhängig zu machen.“

Das Reichsfeuerlöschgesetz vom 23. November 1938 (man beachte die häufigen Novellierungen – der geplante Krieg fordert sie offensichtlich) bestätigt für die Berufsfeuerwehren die Bezeichnung „Feuerschutzpolizei“, die freiwilligen Feuerwehren werden als „Hilfspolizeitruppen“ eingeordnet. Alle, auch die Freiwilligen Feuerwehren, sind dem „Reichsführer SS“ und Chef der Polizei Heinrich Himmler unterstellt.

Wie sich der Ausdruck und der Umgangston geändert hatten und wie sich die (noch nicht offenen) Kriegsvorbereitungen auf die Wehren auswirkten, mögen die nachfolgenden Auszüge aus Protokollbüchern der Freiwilligen Feuerwehren deutlich machen.
Jahresbericht 1935 (Ausschnitt)

Die Feuerschutzwoche brachte uns einen vollen Erfolg. Schul- und Angriffsübung wurden zur Zufriedenheit des Kreisbrandmeisters ausgeführt. Der Propagandamarsch zeigte die Wehr in ihrer Gesamtstärke und mit ihren sämtlichen Geräten. In Gemeinschaft des Reichsluftschutzbundes wurden eine Anzahl Schreinereibetriebe besichtigt, was zur Folge hatte, dass eine allgemeine Entrümpelung der Speicher einsetzte.

Die kürzlich in Frankfurt a. M. stattgefundene Luftschutz-Ausstellung wurde mit 48 Mann besucht und konnten wir manches Interessante mit nach Hause nehmen.

Das sich die Wehr an allen nationalen Kundgebungen beteiligte, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden.

Die Neuuniformierung hat bereits ihren Anfang genommen und so hoffen wir unter Mithilfe unserer uns jederzeit unterstützenden Gemeindeverwaltung recht bald zum Ziele zu gelangen.

Wir stehen nun am Schlusse eines denkwürdigen Abschlusses. Mit dem 30. Januar 1935 waren 2 Jahre innerhalb des 4-Jahres-planes, den sich unser Führer und Reichskanzler Adolf Hitler von seinem Volk erbat, als er vor 2 Jahren mit seinem umfassenden Programm die Macht übernahm, verflossen. Blicken wir zurück auf die vergangenen 2 Jahre, so können auch wir freiwillige Feuerwehrmänner auf eine Entwicklung hinweisen, die auch für die freiwilligen Feuerwehren von einschneidender und damit Richtung gebender Bedeutung gewesen sind. Das, was wir seit Jahren immer wieder gefordert haben: „eine staatliche Anerkennung und besondere Grundlagen für das Feuerlöschwesen“ ist seit der Machtübernahme durch die deutsche Reichsregierung ohne viel Aufsehen und Rederei in die Tat umgesetzt worden. Durch das Feuerlöschgesetz vom 15.12.33 werden die freiwilligen Feuerwehren aus dem Vereinswesen herausgehoben und unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt. Die Wehren sind für die Folge als kommunale Polizeiexekutive (Pioniertruppe) tätig. Sie wurden damit in ein Aufgabengebiet hineingestellt, das mit dem früheren Aufgabenkreis nicht zu vergleichen ist. Im Fordergrund dieses Arbeitsgebietes steht die Volksaufklärung über die Schadenverhütung, eine der wichtigsten Aufgaben im nationalistischen Staate. Wir alle sind unserem Nächsten verpflichtet in Not und Gefahr zu helfen. Gerade in der Erfüllung dieser gegenseitigen Pflichten erwächst die Volksgemeinschaft. Feuerwehrdienst war von jeher Aufbaudienst an Volk und Staat.

Es ist das besondere Verdienst der Nat. Regierung, dies richtig erkannt und diese Erkenntnis durch das bereits oben erwähnte Feuerlöschgesetz untermauert zu haben.

So schließe ich diesen Jahresbericht mit dem Dank an Alle, die am Aufbau und Ausbau unseres Feuerlöschwesens in unserer Gemeinde mitgearbeitet haben und erfolgreich unsere edlen Ideale vorantragen, zum Segen unserer engeren Heimat, zum Wohle unseres deutschen Volkes und Vaterlandes.
Jahresbericht 1936 (Ausschnitt)

Kameraden! Am Schlusse meines Jahresberichtes möchte ich Euch hinweisen auf das Große, das uns Deutsche alle verbindet. Wir Deutsche haben Vergangenheit. Schauen wir zurück auf die Zeit, in der die ersten Feuerwehren unter Turnvater Jahn’schem Geiste unter Beachtung militärischer Disziplin gegründet wurden, so müssen wir uns sagen, dass dieser ursprüngliche Geist später durch das liberalistische Gedankengut verwischt wurde. Diese Zeit ist Gott sei Dank überwunden. Heute schauen wir wieder vorwärts. Wenn heute unsere Reichsregierung von uns Feuerwehren als ein „Machtmittel unseres Staates“ spricht, dann wissen wir, dass wir auf dem richtigen Wege marschieren, auf der Grundlage:

Einer für Alle, alle für Einen,
Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr
Jahresbericht 1939 (Ausschnitt)

„Eine Zeit reichlicher Arbeit liegt hinter uns und dennoch liegt eine Zeit noch vor uns, die uns weit mehr Arbeit und auch mehr Verantwortung bringen wird. Die Feuerwehr von früher ist mit der Feuerwehr von heute nicht mehr zu vergleichen. Das schon seit langem erwartete „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ ist am 26. Dezember 1939 (dies dürfte ein Schreibfehler sein, da der Bericht vom 1.4.39 datiert; d.Red.) in Kraft getreten.

Als sichtbares Zeichen der Anerkennung, der ständigen Opferbereitschaft und des hohen Idealismus, den die Freiw. Feuerwehren in den vergangenen Jahrzehnten bis in die Jetztzeit hinein bewiesen haben, werden sie unter der bisherigen Bezeichnung „Feuerwehren“ als Hilfspolizeitruppe mit allen gesetzlichen Vollmachten und Pflichten in das Polizeikorps des Reiches eingegliedert und damit dem Reichsführer SS als Chef der Deutschen Polizei unterstellt.

Der wirtschaftliche Aufschwung, die Schaffung zahlreicher Industrien mussten naturgemäß eine Erhöhung der Brandgefahren zur Folge haben. Die daraus sich ergebende Bedeutung des Feuerlöschwesens, ganz abgesehen von seinen gewaltigen Aufgaben im Falle eines Krieges, verlangt von uns strenge Disziplin aber auch echte Kameradschaft. Unsere Ziele und Aufgaben sind von so großer Wichtigkeit, dass nur ein wahrer Idealismus dem Wahlspruch der Feuerwehr „Einer für Alle, Alle für Einen“ gerecht werden kann.

In diesem Sinne schließe ich den Jahresbericht mit den besten Wünschen und einem dreifach…

Der Führer der Wehr

Diese markigen Sprüche stehen dem demokratischen Geist, wie er in den Freiwilligen Feuerwehren bis 1933 gepflegt worden war, in größter Gegensätzlichkeit gegenüber.

So wurde im Höchster Kreisblatt vom 17. August 1928 bei der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Hornau noch folgendes berichtet:

„In Vertretung des Verbandsvorsitzenden, des Feuerlöschdirektors Tropp sprach Herr Verbandsgeschäftsführer Baumart, Rödelheim über die Ziele und Aufgaben der Wehr. Insbesondere betonte er, dass die Wehr ohne jede Parteieinstellung ihrer Pflichten bewusst sein muss. In gleichem Sinne sprach auch Herr Kreisvorsitzender Schmitt, Eschborn. …“
 (der später Kreisfeuerwehrführer werden sollte)

In der Amtszeit des Kreisfeuerwehrführers Schmitt erhielten die Wehren Hofheim, Schwalbach und Kelkheim jeweils ein LF 15, das damals größte Feuerwehrfahrzeug mit 400 Litern Wasser. Diese Fahrzeuge kamen während des Krieges oft in Frankfurt und Umgebung zum Einsatz und taten auch nach Kriegsende noch viele Jahre Dienst in ihren Wehren.

lf15
LF 15 Freiwillige Feuerwehr Schwalbach, Jahrgang 1944 , Adam Opel 17G,
angeschafft vom Landkreis für Luftschutzaufgaben.
Dieses Fahrzeug ist heute nochdas Schmuckstück der Wehr.

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LF 8 LLG , Freiwillige Feuerwehr Nidda, Jahrgang 1941, Daimler Benz

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Der Neubeginn nach dem Kriegsende

Die Amerikaner rückten im März 1945 ins Kreisgebiet ein; die Militärregierung löste zunächst einmal die ‚Feuerlöschpolizei ebenso auf wie alle anderen staatlichen Organisationen.

Für die Feuerwehrleute, die den Krieg heil überstanden hatten, war die Situation schwierig. Einerseits hatten sie von allem, was mit Uniform, mit Drill und Marschieren zu tun hatte, die Nase gestrichen soll – andererseits fühlten sie sich dem Wahlspruch der Wehren „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ nach wie vor verpflichtet, in dieser furchtbar schlechten Zeit voller Not und Elend sogar noch stärker als früher.

So war das Verbot der Feuerlöschpolizei wohl zunächst eine Erleichterung in diesem Gewissenskonflikt, aber nach ganz kurzer Zeit erkannte man, dass die Gemeinden ohne organisierten Brandschutz in Brandfällen völlig hilflos waren. Bereits am 5. April 1945 erging deshalb an alle Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Wiesbaden der Befehl Nr. 6:

„Auf Anordnung der Besatzungsbehörden ist der Feuerschutz durch die bisherigen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr auszuführen.“

Die amerikanischen Sicherheitsoffiziere überwachten die Tätigkeit der Feuerwehr. Sie sahen in ihr eine paramilitärische Einrichtung und ordneten eine sofortige Trennung von Feuerwehr und Polizei an. Dies war konsequent, denn bis zur nationalsozialistischen Vereinnahmung in die Polizei waren die Freiwilligen Feuerwehren auch nie mit der Polizei verbunden gewesen. Die Besatzungsbehörden achteten darauf, daß keine „Belasteten“, sprich: frühere Parteimitglieder, in den Freiwilligen Feuerwehren tätig waren. Dies bedeutete, dass viele Feuerwehren nur wenige Aktive aufbieten konnten, da der Krieg auch in ihren Reihen einen fürchterlichen Tribut gefordert. hatte. Außerdem waren noch viele Kameraden in Kriegsgefangenschaft – es sei daran erinnert, dass die letzten Kriegsgefangenen erstin den Jahren 1955/56 aus Russland entlassen worden sind! Es dauerte lange, bis die personellen Schwierigkeiten bei den Feuerwehren gelöst werden konnten und ein ernsthafter Wiederaufbau der Organisation in Angriff genommen werden konnte.

Am 29.08.1945 wurde Kamerad Peter Neun), der seit 1934 die Kelkheimer Wehr geführt hatte, zum Kreisbrandinspektor des Main-Taunus-Kreises berufen.

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KBI Neun

Seine erste Aufgabe war es, die Feuerwehren wieder in einem von demokratischen Vorstellungen geleiteten Verband zusammenzuführen. Wie schwer die damalige Zeit war, kann man in verschiedenen Schriftstücken nachlesen:

Am 15.07.1945 versandte Kreisbrandinspektor Kamerad Neun an alle Feuerwehrkommandanten ein Rundschreiben, aus dem folgende Auszüge die Situation deutlich machen können:

…“Nach Mitteilung des Inspekteurs für das Feuerlöschwesen im Ministerium des Innern hat sich das Landeswirtschaftsamt bereit erklärt, dass jede einsatzbereite Motorspritze 50 l. und jedes einsatzbereite Fahrzeug 30 l. Benzin besitzt.

Ich mache es Ihnen zur Pflicht, dass die empfangenen Benzinkarten sofort ausgetankt werden.Nach Lage der Dinge ist äußerste Sparsamkeit am Platze im Verbrauch von Vergaserkraftstoff.

…Übungen mit Vergaserkraftstoff sind auf das äußerste zu beschränken. Es muss vorläufig genügen, wenn die Motorspritzen bei jeder Übung nur 5 Minuten laufen… Die Großfahrzeuge sind monatlich mindestens 20 km zu fahren, um ein Laden der Batterien zu ermöglichen.

…Bei Inanspruchnahme von Feuerwehrgeräten durch amerikanischen Einheiten muss der Betriebsstoff von diesen gestellt werden . ….

Die monatlichen Benzinbestandsmeldungen und Ersatzanforderungen bei Bränden sind mit der größten Gewissenhaftigkeit vorzunehmen. Es darf unter keinen Umständen vorkommen, dass mir unrichtige Meldungen vorgelegt werden, um dadurch in den Besitz von Benzin zu kommen.

Es können monatlich bei den Meldungen abgesetzt werden:
a) für jede Motorspritze und Kraftwagen 2,5 l.
b) für L 8 5 l. c) für L 15 10 l.“

Das war 1946. Die Bezugsscheine dürften noch eine ganze Weile nötig gewesen sein, denn bis nach der Währungsreform in Juni 1948 waren für alle Konsum- Bereiche Bezugskarten nötig, wenn man nicht auf den Schwarzmarkt ausweichen konnte oder wollte.

Im Jahre 1947, so liest es sich in einem anderen Bericht von Kam. Neun, war die Not nach einem außerordentlich strengen Winter noch immer groß:

„… Die Organisation unserer Freiwilligen Feuerwehren ist in unserer tiefernsten Zeit mehr denn je nötig. … Es darf in der kommenden Zeit noch viel weniger durch Feuer verloren gehen als früher. Heute sind Lebensmittel, Futtermittel, Rohstoffe, Wohnstätten, Stallungen, Scheunen unter allen Umständen vor Vernichtung zu bewahren und vor allem vor Feuer zu schützen, denn ihr Vorhandensein schützt uns vor dem elenden Untergang, hilft uns wieder zum Vorwärtskommen, rettet uns aus der großen, schweren Not….“

Mit der Währungsreform und dem folgenden wirtschaftlichen Aufschwung verbesserten sich natürlich auch die Voraussetzungen für eine gute Feuerwehrarbeit.

Kamerad Neun hat unermüdlich bis zur Beendigung seiner langen Amtszeit als Kreisbrandinspektor im Jahre 1960 am steten Aufbau des Kreisfeuerwehrverbandes, an der Verbesserung der Ausrüstung der Feuerwehren und insbesondere der Verbesserung der Ausbildung gearbeitet. In seiner Amtszeit wurden die ersten Leistungswettkämpfe ins Leben gerufen. Diese wurden von den Feuerwehren damals mit wahrer Begeisterung angenommen. So mussten aufgrund des Andranges
die Wettkämpfe auf mehrere Wochenenden verteilt werden! (Näheres hierzu im Kapitel „Vom Leistungswettkampf zur Leistungsübung“)

Über die Kreisgrenzen hinaus hat sich Kam. Peter Neun auch bei der Neugründung und dem weiteren Aufbau des Nassauischen Feuerwehrverbandes verdient gemacht. Am 8. Mai 1948 wurde er in Eltville zum Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden gewählt. Beim Verbandstag 1951 in Wiesbaden-Biebrich wurde er dann zum Vorsitzenden gewählt dieses Verbandes gewählt. Dieses Amt übte er 11 Jahre lang , von 1951-1962 aus.

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Weiterentwicklung unter Willi Mauer (1960 – 1970)

Im Jahre 1960 wurde als Nachfolger von Kam. Neun sein langjähriger Stellvertreter Kam. Willi Mauer aus Vockenhausen gewählt. Er konnte die Aufbauarbeit von Kam. Neun im Zeichen des allgemeinen Wirtschaftsaufschwunges ungestört fortsetzen. Durch seine auf Ausgleich bedachte und integrierend wirkende Art konnte er den inneren Zusammenhalt des Kreisfeuerwehrverbandes ganz intensiv fördern.

In seine Amtszeit fällt auch der Beginn des Ausbildungswesens im Kreisfeuerwehrverband Main-Taunus im Jahre 1968.

Damals galt noch das alte hessische Brandschutzgesetz, nach dem Lehrgangskosten, wie z.B. Lohnausfälle, von den Gemeinden zu tragen waren. Damals wie heute waren die Mittel in den Gemeinden knapp, so dass nur wenige Feuerwehrmitglieder zur Landesfeuerwehrschule nach Kassel gehen konnten.

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BI Mauer

Kam.Mauer suchte aus dem Kreis der Schiedsrichter für die Leistungswettkämpfe die ersten drei Ausbilder aus. Dies waren der leider zu früh verstorbene Kamerad Griesand aus Münster, Kamerad Hans Zengeler aus Bad Soden und Kamerad Wilhelm Hoppe aus Kelkheim. Diese drei Kameraden führten die nun beginnenden Lehrgänge zur Grundausbildung durch, Kam. Mauer übernahm die hierfür – wie überall – nötigen bürokratischen Aufgaben. Somit lief diese Arbeit reibungslos.

Diese Grundlehrgänge wurden zunächst in einem Schulklassenraum in der Nähe des Feuerwehrhauses Hofheim abgehalten, dann fanden mehrere Lehrgänge in der Kantine der Firma Dichmann in Kelkheim statt. Der Bedarf an Lehrgangsplätzen warm so groß, dass in Kelkheim Mammutlehrgänge mit bis zu 54 Teilnehmern !!! durchgeführt wurden. Erst nach einigen Jahren wurden die Lehrgänge im Unterrichtsraum der Bad Sodener Feuerwehr abgehalten.

 

So war breite Basisausbildung möglich geworden, und die Zahl der Feuerwehrleute mit solider Grundausbildung nahm schlagartig zu.

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Die Teilnehmer des ersten Grundlehrgangs vom 27.01. – 10. 03. 1968 in Hofheim

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Der Praktiker Anton Herzog (1970 – 1974)

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KBI Herzog

In seine Amtszeit fällt die Mitberatung bis zur Gesetzesreife des neuen hessischen Brandschutzhilfeleistungsgesetzes, das für die Feuerwehrleute den Abschied aus der bis dahin vereinsmäßig getragenen Selbst-Verantwortlichkeit bedeutete und den Eintritt in die unselbständige Stellung einer kommunalen Dienstleistungseinrichtung brachte.

Aber nicht nur bei den Feuerwehren entstanden Probleme der Umgewöhnung, auch und besonders die Kommunen hatten Umstellungsprobleme. Der Brandschutz war ihnen durch dieses Gesetz, das am 01.01.1971 in Kraft trat, als neue Pflichtaufgabe auferlegt worden, so dass sie nun die für den Brandschutz nötigen Mittel aus ihrem Haushalt bereitstellen mussten. Es bedurfte vieler Überzeugungsarbeit, um den Kommunalpolitikern diese neue Verpflichtung nahe zu bringen. Kamerad Herzog gelang dies ebenso, wie er die zuständigen Kreisgremien von der Notwendigkeit zweier Stützpunktfeuerwehren im Main-Taunus-Kreis zu überzeugen vermochte.

Durch diese Stützpunkte wird der Bevölkerung in unserem dicht besiedelten Kreisgebiet, das zudem durch sehr starken Straßenverkehr mit hohen Risiken belastet ist, erhöhte Sicherheit geboten.

Kamerad Herzog ist uns allen als der unermüdliche Praktiker in Erinnerung, der stets ohne Rücksicht auf die eigene Person mit an vorderster Front zu finden war. Unvergessen ist uns allen sein beispielloser Einsatz bei dem schweren Eisenbahnunglück im November 1966 bei Oberliederbach.

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Erwin Bender, der Mann von der Brandversicherung (1974-1983)

Aus Altersgründen übergab Kamerad Herzog nach vierjähriger Amtszeit die Aufgaben in die Hände seines seitherigen Stellvertreters Erwin Bender aus Diedenbergen.

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KBI Bender

Kamerad Bender war ein stark engagierter Wehrführer, und die großartigen Erfolge der Diedenbergener Wehr auf nationalen und internationalen Wettkämpfen gehen auf sein Konto. Da er außerdem Mitarbeiter der Nassauischen Brandversicherung war, wusste er nur zu gut, wie wichtig ein gut organisiertes Feuerwehrwesen für die Allgemeinheit ist. So hat er mit Rat und Tat das Ausbildungswesen fortgeführt und ausgedehnt.

Der Beginn der Maschinistenausbildung auf Kreisebene fällt in seine Amtszeit. Er sorgte dafür, dass ein Konzept für die Maschinistenausbildung auf Kreisebene erstellt wurde und dass sich weitere Kameraden als Kreisausbilder schulen ließen. Diese ersten Kreisausbilder für Maschinisten waren die Kameraden Alfred Eichler, Flörsheim, Wilhelm Hoppe, Kelkheim, und Anno Respondek, Diedenbergen.

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Die Teilnehmer des ersten Maschinistenlehrgangs vom 1.11. – 25.11.1975

In Kamerad Benders Amtszeit wurde die Grundlage geschaffen für die Atemschutzstrecke in Hochheim und die Errichtung des Pumpenprüfstandes in Kelkheim. Seiner hilfreichen Unterstützung ist es zu verdanken, dass heute ein in jeder Beziehung ausreichender Fahrzeugbestand im Kreis vorhanden ist.

In die Amtszeit von KBI Kam. Bender fällt auch der 10. Hessische Feuerwehrtag, der in Bad Soden vom 3.-5. September 1982 durchgeführt wurde.

Diese Veranstaltung führte eine große Zahl von Gästen sowie Feuerwehrkameraden
und –Kameradinnen in den Main-Taunus-Kreis.

Der damalige Erste Kreisbeigeordnete und Dezernent für den Brandschutz, Herr Wolfgang Knoll, betonte in seinem Grußwort zu dieser Veranstaltung, dass die Feuerwehren im Main-Taunus-Kreis mit der Entscheidung des HMdI, den Feuerwehrtag in diesen Kreis zu legen, eine große Anerkennung ihrer Einsatzbereitschaft und Leistung erfahren.

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Hans Zengeler, der Macher (1983-1992)

Auf Kamerad Bender folgte Kamerad Hans Zengeler. Kamerad Zengeler war als Stützpunktleiter in Bad Soden hauptamtlich für die Feuerwehr tätig, und er hat sicher manche Stunde seiner Dienstzeit für die überörtlichen Belange aufgewandt.

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KBI Zengeler

Kam. Zengeler war mit Leib und Seele Ausbilder; er liebte den Dialog mit den Lehrgangsteilnehmern und achtete bei aller Lockerheit sehr genau darauf, dass die Kameraden und Kameradinnen ihr Pensum beherrschten. Er wusste zu gut, dass nur eine gute Ausbildung sie befähigt, ihren Dienst gut, erfolgreich und auch mit geringeren Risiken für die eigene Gesundheit zu leisten.

In seiner Amtszeit wurde auch noch die Truppführer- und Sprechfunkerausbildung von der Hessischen Landesfeuerwehrschule voll auf die Kreise übertragen. Außerdem wurde, vorbildlich für die anderen Landkreise, die Ausbildung an der Motorkettensäge eingeführt. Das Konzept hierzu war 1981 in Kelkheim in Zusammenarbeit mit dem Forstwirtschaftsmeister Eitel Mahr für die örtliche Ausbildung an der Motorkettensäge entwickelt worden und wurde dann von Kam. Zengeler für die Ausbildung auf Kreisebene übernommen. Der Erfolg dieser Kettensägelehrgänge zeigt sich unter anderem daran, dass bei 420 Einsätzen nach dem Wirbelsturm Wiebke im Januar 1990 kein einziger Feuerwehrangehöriger verletzt wurde.

Bei der Funkausbildung ging es ähnlich. Die Kameraden Winfried Reuss und Winfried Schwalbach hatten, als die Funkgeräte in den Feuerwehrfahrzeugen Einzug hielten, für die Ausbildung der Kameraden ein Konzept entwickelt. Nach diesem eigenen Konzept unterwiesen sie nicht nur die Kameraden im Stützpunkt Hofheim in den Regeln des Feuerwehr-Funkverkehrs, sondern übernahmen diese Ausbildungsarbeit auch für die Wehren im westlichen Main-Taunus-Kreis. Das war anfangs der 70er Jahre. Etwa 1975 erhielten sie Ausbildungs-Richtlinien von der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS). Nach diesen Richtlinien sollten die zukünftigen Sprechfunker zunächst auf Kreisebene eine achtstündige, ab 1977 eine sechzehnstündige Unterweisung erhalten, bevor sie zum Erwerb der Sprechfunkberechtigung auf den eigentlichen Lehrgang an die HLFS reisen konnten. Für diese Unterweisungen war das von den Kameraden Reuss und Schwalbach entwickelte Konzept natürlich gut geeignet, so dass Kam. Zengeler es für die Kreisausbildung übernahm. Einige Jahre später wurde die Sprechfunker-Ausbildung voll auf die Kreise übertragen. Die Kameraden Reuss, Schwalbach und Hans-Rudolf Roth erarbeiteten aus den Ausbildungsrichtlinien ein „Handbüchlein“, mit dessen Hilfe die angehenden Sprechfunker die schwierige Materie leichter lernen konnten. Damit stieg dann auch die Erfolgsquote deutlich an.

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Beginn der Sprechfunkausbildung

Allerdings waren für diese Ausweitung der Lehrgangspalette die räumlichen Bedingungen alles andere als ideal. Es gab zwangsläufig mehrere Ausbildungsorte, drangvolle Enge, Probleme bei der Lagerung des Ausbildungsmaterials und vieles andere, das den Lehrgangsbetrieb nicht gerade erleichterte.

Was lag da näher als der Gedanke an ein Gebäude eigens für die Ausbildung, um die Lern- und Lehrbedingungen zu verbessern und die Lehrgänge noch wirksamer und erfolgreicher durchführen zu können?

Kamerad Zengeler hatte diesen Gedanken. Er warb für ihn so lange, bis er schließlich realisiert wurde. Mit diesem Ausbildungszentrum hatte Kamerad Zengeler einen großen Schritt in die Zukunft gewagt. Land, Kreis und Stadt Bad Soden haben dieses damals einmalige und dann von anderen Kreisfeuerwehrverbänden auch angestrebte Ausbildungszentrum gefördert.

Kamerad Zengeler hatte den Traum gehabt von etwas, das es noch nicht gab, und sich gefragt: warum eigentlich nicht? Er hatte das Glück und das Geschick, diesen Traum verwirklichen zu können.

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Joachim Dreier (1992-2013)

Kamerad Dreier war 1992 – 2013 Kreisbrandinspektor und Amtsleiter des Amtes für Brandschutz und Rettungswesen.

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KBI Dreier

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