Truppmannausbildung Teil 1 – (Grundausbildungslehrgang)

Lehrgangsart:

Grundlehrgang (Truppmann I) nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ziffer 2.1

Teilnehmer:

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, von Pflichtfeuerwehren sowie von Werkfeuerwehren, deren Leistungsstand vergleichbar dem von Freiwilligen Feuerwehren sein soll.

Teilnehmerzahl:

maximal 36

Dauer:

mindestens 70 Stunden

Teilnahmevoraus-
setzung:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin muss:

  • für den Einsatzdienst geeignet sein (nach HBKG §10, Abs. 2 und 5,
  • mindestens ein Jahr in der Feuerwehr aktiv tätig sein, oder die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr mit Erfolg bestanden haben.

Lehrgangsziel:

Ziel ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz unter Anleitung.

Themenübersicht:

Rechtsgrundlagen; Brennen und Löschen; Fahrzeugkunde; Gerätekunde; Rettung; Lebensrettende Sofortmaßnahmen; Löscheinsatz; Technische Hilfeleistung; Verhalten bei Gefahr; KatS; etc.

Lehrgangstage:

Die Lehrgangstage sind Samstag und Sonntag. Der Lehrgang beginnt mit einem Samstag und endet an einem Samstag.

 

Unterrichtsbeginn

Unterrichtsende

Samstag

08.00 Uhr

16.50 Uhr

Sonntag

08.00 Uhr

12.30 Uhr

Hinweis:

Der Lehrgang findet in Uniform statt. Der Lehrgangsteilnehmer / die Lehrgangsteilnehmerin hat seine / ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung mitzubringen inklusive Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine im Tragebeutel. Für Umkleideräume ist gesorgt.

Es sind Schreibzeug und (wenn vorhanden) Lehrunterlagen mitzubringen.

Lehrgangsort:

Kreisausbildungszentrum im Hofheim, Katharina-Kemmler-Straße 1 (Feuerwehr Hofheim).